Anmeldung Fachperson BA-B25
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  • Persönliche Daten
  • Anmeldende Fachperson/-stelle
  • Grund der Anmeldung
  • Bildung und Arbeit
  • Pers. Situation und Kompetenzen
  • Involvierte Fachpersonen/-stellen
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Informationen zur Anmeldung
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Anmeldung «Kontinuierliches Begleitangebot B25» für JjE mit Fachperson(en)

Bitte lesen Sie unser Factsheet «Informationen zu B25 für Fachpersonen» vor einer Anmeldung ans «Begleitangebot B25».
Im Factsheet finden Sie Informationen zum «B25» allgemein, zu den Voraussetzungen für eine Anmeldung ans «Begleitangebot B25» (Aufnahme- und Ausschlusskriterien) sowie zum Anmeldeprozedere.

Die Anmeldung füllt eine Fachperson im Beisein der*des Jugendlichen oder jungen Erwachsenen (JjE) aus. Um den tatsächlichen Begleitbedarf evaluieren zu können, sind wir auf präzise und vollständige Angaben angewiesen.

Sie können die elektronische Anmeldung temporär speichern, sobald Sie eine E-Mail-Adresse hinterlegt haben. Dann erhalten Sie einen Link auf Ihre E-Mail-Adresse, über den Sie zurück zum Anmeldeformular gelangen.

Haben Sie Fragen?

Gern können Sie uns unter +41 44 412 72 80 kontaktieren.

 

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Persönliche Daten Jugendliche*r/junge*r Erwachsene*r

Vorname
Nachname
Strasse
PLZ
Ort
 
 
Telefon
Mail
AHV-Nummer
siehe Krankenkassenkarte
Geschlecht
Nationalität
Aufenthaltsstatus
In der Schweiz seit
Anzahl Jahre Schul-
bildung im Ausland
Sprache
Elternpflichten
Wohnform bei Anmeldung
Bestand bereits Kontakt mit...

Angaben zur gesetzlichen Vertretung

(bei urteilsunfähigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, sonst freiwillig)

Rolle Kontaktperson
Text bei Andere
Vorname
Nachname
Adresse
PLZ
Ort
Telefon
E-Mail

Urteilsfähige JjE können ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertretung eine Begleitung vom Begleitangebot B25 in Anspruch nehmen.
Bei nicht urteilsfähigen JjE muss die Fachperson vor einer Anmeldung ins Begleitangebot B25 zwingend das Einverständnis der gesetzlichen Vertretung einholen (vgl. Art. 16 und Art. 19c Abs. 2 ZGB, Anmelderegister «Anmeldung einreichen»).

 
Anmeldende Fachperson/-stelle

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Anmeldende Fachperson und Fachstelle/Institution

Als anmeldende Fachperson gelten Sie für B25 als Ansprechperson.
Rückfragen seitens B25 gelangen ausschliesslich an Sie.


Anmeldende Fachstelle/Institution

Sozialzentrum
Wirtschaftliche Sozialhilfe
Anmeldung durch
Anmeldende Fachperson
Abteilung/Schule/Betrieb usw.
Vorname
Nachname
Funktion
Adresse
Telefon
Mail
 
Stand Abklärung NAVI
Grund

Sofern B25 von NAVI empfohlen wird und der Bericht nicht älter als 3 Monate ist: Direkt weiter bei Register "Involvierte Fachstellen" und NAVI-Bericht als Beilage hochladen (siehe Register "Anmeldung einreichen").

 
Grund der Anmeldung

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Grund der Anmeldung

Grund aus Sicht der*des JjE

(Einfach- oder Mehrfachnennungen möglich)



 

Lehrjahr

Grund aus Sicht der Fachperson

(Einfach- oder Mehrfachnennungen möglich)

 
Bildung und Arbeit

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Bildung und Arbeit

Sprachstand

Sprachstand NUR für späteingereiste JjE, anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge relevant - siehe Ausschlusskriterien auf dem Factsheet «Informationen zu B25 für Fachpersonen».
Bei Zuständigkeit der AOZ - siehe Ausschlusskriterien auf dem Factsheet «Informationen zu B25 für Fachpersonen».


Aktueller Status
Datum Statusbeginn
Status
Genauere Angaben zum aktuellen Status
Ampelstatus
 

Höchstes abgeschlossenes Ausbildungsniveau?
Höchstes abgeschlossenes Ausbildungsniveau

 

Bisherige Bildung und Arbeit
Status
Von
Bis
Genauere Angaben zu Bildung und Arbeit
 
Datum "ungefähr" eingeben,
falls nicht bekannt

Stand Berufswahl für JjE ohne Ausbildung
Niveau der angestrebten Ausbildung
Jobideen
wenn keine Ausbildung angestrebt

IV-Anmeldung
Berufliche Massnahme der IV

Bei (zuvor) vorhandenem IV-Anspruch (z.B. abgebrochene berufliche Massnahme) oder bei bereits erfolgter IV-Anmeldung empfehlen wir vor einer Anmeldung ins B25 eine telefonische Kontaktaufnahme.
Kontaktdaten und Öffnungszeiten sind auf dem Factsheet «Informationen zu B25 für Fachpersonen» enthalten.

 
Pers. Situation und Kompetenzen

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Persönliche Situation, Kompetenzen und Gesundheit

Bitte bei jedem Thema eine Auswahl treffen und mit einer kurzen Beschreibung ergänzen. (ab Wert "mittel")

Persönliche Situation

Wie hoch schätzt der*die JjE die Belastung folgender Themen ein?



 
Familiäre Situation


 
Soziale Kontakte


 
Schulische und berufliche Laufbahn


 
Freizeit


 
Aktuelle Wohnsituation


 
Finanzielle Situation



 

Selbst- und Sozialkompetenzen

Wie hoch schätzt der*die JjE die Belastung folgender Themen ein?



 
Selbstvertrauen


 
Zuverlässigkeit


 
Konzentration


 
Umgang mit anderen


 
Aggression


 
Delinquenz
Bitte um Hinweis zu laufenden Verfahren, falls diese Einfluss auf die berufliche Integration haben könnten.



 

Gesundheit

Wie hoch schätzt der*die JjE die Beeinträchtigung folgender Themen ein?



 
Psychische Verfassung


 
Körperliche Verfassung


 
psychol.-psych. Diagnosen

 
aktuell in Psychotherapie
Bitte unter Register "Involvierte Fachstellen" erfassen.


 
Problematischer Konsum (Sucht)


 
Arbeitsunfähigkeit



 

Motivation: Einschätzung durch Jugendliche/junge Erwachsene

Wie hoch schätzt die*der JjE ihre*seine eigene Motivation ein, sich durch eine*n Coach und/oder Case Manager*in begleiten zu lassen?


Belastungsniveau: Einschätzung durch Fachperson oder JjE bei Selbstanmeldung

Wie hoch schätzen Sie die Belastungen der*des JjE insgesamt ein?


Unterstützungsbedarf: Einschätzung durch Fachperson

Wie hoch schätzen Sie den Bedarf der*des JjE an persönlicher Unterstützung ein?


Koordinationsbedarf: Einschätzung durch Fachperson

Wie hoch schätzen Sie den Koordinationsbedarf involvierter Fachstellen ein?


Ressourcen

Hat die*der JjE besondere Ressourcen (z.B. Fähigkeiten, soziale Kontakte)?

 
Involvierte Fachpersonen/-stellen

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Involvierte Fachpersonen/-stellen

Wird der*die JjE von weiteren Fachpersonen begleitet/unterstützt ist die Gewährleistung des Informationsflusses wichtig.
B25 bittet die*den JjE die bereits involvierten Fachpersonen über eine Anmeldung ins B25 zu informieren oder die anmeldende Fachperson damit zu beauftragen.

Besonders wichtig ist der Informationsfluss:
- wenn eine fallführende Stelle involviert ist (z.B. Soziale Dienste). B25 empfiehlt in diesem Fall vor Übermittlung der Anmeldung ins B25 eine Absprache mit der fallführenden Person.
- wenn der*die JjE noch in der Sekundarschule oder im BVJ ist. Die Klassenlehrperson und der*die zuständige Berufsberater*in (LBZ) müssen informiert werden. Weitere Fachpersonen sollen informiert werden,
  sofern diese im Fall involviert sind z.B. Heilpädagog*in, DaZ-Lehrperson, Schulsozialarbeiter*in, Coach oder Mentor*in für die Lehrstellensuche, Hortner*in.

Sind weitere Fachpersonen/
-stellen involviert?

B25 wendet sich erst nach Beginn der Begleitung mit dem*der JjE an die hier aufgeführten Fachpersonen. Eine Kontaktaufnahme ist auch dann nur mit schriftlichem Einverständnis der*des JjE möglich.
Welche Fachpersonen-/stellen unterstützen die*den JjE schon?
Stellen/Institutionen
Abteilung/Angebot/Schule
Vorname
Nachname
Funktion
Adresse
Telefon
Mail
 
Welche Fachpersonen/-stellen sollten Ihrer Einschätzung nach zusätzlich beigezogen werden?
 
Anmeldung einreichen

Anmeldung einreichen

Bemerkung der*des JjE (freiwillig)

Bemerkung Fachperson (freiwillig)

Urteilsfähigkeit und Einverständnis

Urteilsfähige JjE können ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertretung eine Begleitung vom Begleitangebot B25 in Anspruch nehmen, da B25 für die JjE ein kostenloses Angebot ist.

Urteilsfähig im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, der nicht wegen ihres Kindesalters, infolge geistiger Behinderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnlicher Zustände die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln (Art. 16 ZGB)

Urteilsfähige handlungsunfähige Personen können nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters Verpflichtungen eingehen oder Rechte aufgeben. Ohne diese Zustimmung vermögen sie Vorteile zu erlangen, die unentgeltlich sind,
sowie geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens zu besorgen. (Art. 19 Abs. 1 und 2 ZGB)

Für urteilsunfähige Personen handelt der gesetzliche Vertreter, sofern nicht ein Recht so eng mit der Persönlichkeit verbunden ist, dass jede Vertretung ausgeschlossen ist. (Art. 19c Abs. 2 ZGB)

Erklärung der Fachperson bezüglich Urteilsfähigkeit und Einverständnis

Die Einschätzung der Fachperson, welche diese B25-Anmeldung initiiert hat, ist massgebend. Es ist daher auch diese Fachperson, welche nachfolgend das passende Kreuzchen setzt.

 
 
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  • JjE urteilsfähig ist.
  • JjE über das Begleitangebot B25 informiert worden ist.
  • JjE und ich die B25-Anmeldung zusammen ausgefüllt haben.

Bei nicht urteilsfähigen JjE muss die Fachperson vor der B25-Anmeldung zwingend das Einversändnis der gesetzlichen Vertretung einholen (vgl. Art. 16 und Art. 19c Abs. 2 ZGB).

 
 
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  • JjE nicht urteilsfähig ist.
  • JjE über das Begleitangebot B25 informiert worden ist.
  • JjE und ich die B25-Anmeldung zusammen ausgefüllt haben.
  • Ich bei der gesetzlichen Vertretung das Einverständnis für diese B25-Anmeldung eingeholt habe, dies in meinen Akten dokumentiert ist und die Kontaktdaten der gesetzlichen Vertretung in der Anmeldung B25 korrekt angegeben sind.

Einverständnis der*des Jugendlichen oder jungen Erwachsenen

Ihre Anmeldung wird für statistische Zwecke in einer elektronischen Datenbank erfasst. Zugang zu diesen Daten haben nur Mitarbeitende des B25. Sie unterstehen der amtlichen Schweigepflicht.

 
 
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  • dieser Anmeldung ins Begleitangebot B25,
  • der Verwendung der in dieser B25-Anmeldung angegebenen Daten,
  • dem Austausch zwischen der anmeldenden Fachperson und den Mitarbeitenden des B25.

Vorgehen bei Nichtaufnahme: Meldung ins Angebot "Monitoring B25"

Eine Meldung ins Monitoring B25 ist dann empfohlen, wenn die*der JjE demnächst von keiner Fachperson mehr begleitet/unterstützt wird.

Sind die Kriterien für eine Aufnahme ins Begleitangebot B25 nicht erfüllt, erhält die Fachperson Vorschläge für andere Unterstützungsangebote, welche die*der JjE mit oder ohne Begleitung der Fachperson umsetzen kann.

Das Monitoring B25 fragt persönlich bei der*dem JjE nach (bei nicht urteilsfähigen JjE bei der gesetzlichen Vertretung), ob sich die vorgeschlagenen Alternativen umsetzen liessen und ob weitere Beratung durch uns gewünscht wird.

 
 
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Beilagen (soweit vorhanden):




Vorgehen nach der elektronischen Anmeldung

Sobald die Anmeldung elektronisch abgeschickt wurde, erhalten die*der JjE und die Fachperson zur Bestätigung des Eingangs eine Mail mit der vollständigen Anmeldung B25.
Im Intake B25 wird die Anmeldung geprüft, um baldmöglichst Kontakt aufzunehmen.