Meldung Fachperson M-B25
|
|
Informationen zur Meldung |
|
|
Fallart |
|
|
Für weiter, bitte das nächste Register anwählen. |
|
Meldung «Monitoring B25» für Fachpersonen
Bitte lesen Sie unser Factsheet «Informationen zu B25 für Fachpersonen» vor einer Meldung ans «Monitoring B25».
Im Factsheet finden Sie Informationen zu «B25» allgemein, zu den Voraussetzungen für eine Meldung ans «Monitoring B25» (Aufnahme- und Ausschlusskriterien) sowie zum Meldeprozedere.
Sie können die elektronische Meldung temporär speichern, sobald Sie eine E-Mail-Adresse hinterlegt haben. Dann erhalten Sie einen Link auf Ihre E-Mail-Adresse, über den Sie zurück zum Meldeformular gelangen.
Haben Sie Fragen?
Gern können Sie uns unter +41 44 412 72 80 kontaktieren.
|
Persönliche Daten
Für weiter, bitte das nächste Register anwählen. Mit Button unten links regelmässig speichern, dann kurz warten bis der Button wieder erscheint.
Speicher-Button nicht (wieder) da? Seite akualisieren oder Mail öffnen, welches nach dem Speichern eingetroffen ist. Meldung
Bei einer Meldung Monitoring B25 «mit Unterschrift Fachperson» bestätigt die Fachperson mit ihrer Unterschrift, dass sie das Einverständnis der*des JjE im Voraus eingeholt hat und dies in den Akten dokumentiert ist.
Bei nicht urteilsfähigen JjE muss das Einverständnis der gesetzlichen Vertretung in den Akten dokumentiert sein.
Bei einer Meldung Monitoring B25 «mit Unterschrift der*des JjE» wird die Mailadresse der Fachperson NUR fürs Zwischenspeichern der Meldung gebraucht.
Da das Monitoring B25 nur Kontakt mit dem*der JjE (oder mit der gesetzlichen Vertretung bei urteilsunfähigen JjE) aufnimmt, braucht es bei einer Meldung Monitoring B25 «mit Unterschrift der*des JjE» keine detailierteren Kontaktangaben der meldenden Fachperson.
Persönliche Daten Jugendliche*r/junge*r Erwachsene*r
AHV-Nummer siehe Krankenkassenkarte Geschlecht Nationalität Aufenthaltsstatus In der Schweiz seit Ist JjE urteilsfähig?
Bei nicht urteilsfähigen JjE bezeugt die meldende Fachperson durch das Ausfüllen der Kontaktdaten der gesetzlichen Vertretung, dass sie das Einverständnis für eine Meldung bei der gesetzlichen Vertretung eingeholt hat.
Urteilsfähig im Sinne des Gesetzes ist jede Person, der nicht wegen ihres Kindesalters, infolge geistiger Behinderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnlicher Zustände die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln (Art. 16 ZGB).
Daten der meldenden Fachperson
Fachstelle, Schule, Betrieb Abteilung, Schulhaus, Firma
Die Kontaktdaten der meldenden Fachperson werden:
- auf dem Ausdruck der Meldung erfasst, welchen sie unterschreibt.
- nach der Meldung beim Monitoring B25 nicht in der Fachapplikation CASEnet gespeichert, d.h. das Monitoring nimmt nur Kontakt
mit dem*der JjE auf (oder mit der gesetzlichen Vertretung bei
urteilsunfähigen JjE).
Angaben zur gesetzlichen Vertretung (bei urteilsunfähigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, sonst freiwillig)
Rolle
|
|
Bildung und Arbeit |
|
Für weiter, bitte das nächste Register anwählen. Mit Button unten links regelmässig speichern, dann kurz warten bis der Button wieder erscheint.
Speicher-Button nicht (wieder) da? Seite akualisieren oder Mail öffnen, welches nach dem Speichern eingetroffen ist. |
|
|
|
Bildung und Arbeit |
Aktueller Status |
|
|
|
Geplante Anschlusslösung |
|
|
|
Höchstes abgeschlossenes Ausbildungsniveau? |
|
|
|
|
|
|